Die SOFTWARE wird auf Basis eines Concurrent-Seat-Lizenzmodells (pro gleichzeitigem Arbeitsplatz) lizenziert. Jede Lizenz berechtigt zur gleichzeitigen Nutzung der SOFTWARE durch eine festgelegte Anzahl von Nutzern (jeweils ein „Seat") im Unity Editor während der Entwicklung. Ein „Seat" bezeichnet eine aktive, gleichzeitige Instanz der SOFTWARE im Unity Editor.
Der End-User darf die SOFTWARE auf mehreren Computern installieren, jedoch darf die Anzahl der gleichzeitig aktiven Instanzen im Unity Editor die erworbene Anzahl der Seats nicht überschreiten. Der Lizenzgeber stellt technische Maßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung dieser Begrenzung bereit.
Runtime-Builds (kompilierte Anwendungen, die außerhalb des Unity Editors laufen) benötigen keine Seat-Lizenzen und unterliegen keiner Begrenzung der gleichzeitigen Nutzung. Die Seat-Lizenzierung gilt ausschließlich für die Nutzung der SOFTWARE im Unity Editor während der Entwicklung.
Ein End-User kann mehrere Seats erwerben, um die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Teammitglieder zu ermöglichen. Jeder zusätzliche Seat erweitert die erlaubte Anzahl gleichzeitiger Instanzen im Unity Editor.
Der Lizenzgeber gewährt dem End-User eine nicht-exklusive, weltweite, unbefristete Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Modifikation und Integration der SOFTWARE in elektronische Spiele, digitale Medien, industrielle Simulation, Virtual Commissioning und Digital-Twin-Lösungen, vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen. Der End-User darf die SOFTWARE in eigene Produkte integrieren und diese kommerziell vertreiben, sofern die SOFTWARE nur als kompilierte Komponente enthalten ist.
Der End-User ist berechtigt, den Quellcode der SOFTWARE zu modifizieren, anzupassen und zu erweitern, um ihn in seine eigenen Produkte zu integrieren. Kompilierte DLLs (Dynamic Link Libraries), die als Teil der SOFTWARE bereitgestellt werden, dürfen nicht dekompiliert, disassembliert oder anderweitig rückentwickelt werden, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht ausdrücklich gestattet.
Der End-User darf die SOFTWARE oder Teile davon nur als kompilierte Komponenten innerhalb seiner eigenen Anwendungen verteilen. Die Verteilung des Quellcodes der SOFTWARE, einzelner Assets, Szenen oder Prefabs der SOFTWARE in nicht-kompilierter Form ist ausdrücklich untersagt. Der End-User darf die SOFTWARE nicht auf einer anderen Plattform, einem Marktplatz oder Asset-Store zum Download oder Kauf anbieten.
Seats dürfen nicht in einem Pool zusammengefasst und dynamisch zwischen Nutzern geteilt werden, die verschiedenen Organisationen oder Projekten angehören, die in keiner Beziehung zueinander stehen. Seats sind an die erwerbende Organisation gebunden und dürfen nur innerhalb dieser Organisation und deren verbundenen Unternehmen genutzt werden.
Die SOFTWARE enthält technische Schutzmaßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung der Concurrent-Seat-Nutzungsgrenzen. Diese Maßnahmen erfordern eine periodische Kommunikation mit dem Lizenzserver des Lizenzgebers. Der End-User verpflichtet sich, keine technischen Schutzmaßnahmen zu umgehen, zu deaktivieren oder anderweitig zu manipulieren, die zur Durchsetzung der Lizenzbedingungen dienen. Der Versuch, solche Maßnahmen zu umgehen, stellt einen wesentlichen Vertragsbruch dar und berechtigt den Lizenzgeber zur sofortigen Kündigung dieser Vereinbarung.
Für SOFTWARE, die über den Unity Asset Store erworben wird, gelten zusätzlich die Nutzungsbedingungen des Unity Asset Store (Unity Asset Store Terms of Service and EULA). Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen des Unity Asset Store und dieser Vereinbarung gelten in Bezug auf den Erwerbsvorgang die Bedingungen des Unity Asset Store. In Bezug auf die Nutzung der SOFTWARE gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung, soweit sie nicht mit den zwingenden Bestimmungen des Unity Asset Store in Widerspruch stehen.
Für SOFTWARE, die direkt vom Lizenzgeber erworben wird (über die Website, Kundenportal oder andere direkte Vertriebskanäle), gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Vereinbarung. Lizenzen werden über die private UPM-Registry des Lizenzgebers bereitgestellt und aktiviert. Dem End-User werden Zugangsdaten für die Registry zugewiesen, die vertraulich zu behandeln sind.
Der End-User darf die erworbenen Seats innerhalb seiner Organisation nutzen, einschließlich Vollzeit- und Teilzeitangestellter, die in einem direkten Arbeitsverhältnis zum End-User stehen. Externe Auftragnehmer, Freelancer und Berater, die im Auftrag des End-Users arbeiten, zählen zu den gleichzeitigen Seats und müssen innerhalb der lizenzierten Seat-Anzahl arbeiten. Build-Server, CI/CD-Systeme und automatisierte Build-Prozesse, die die SOFTWARE im Batch-Modus ohne interaktive Editor-Nutzung verwenden, verbrauchen keine Seat-Lizenzen.
Die SOFTWARE erfasst anonymisierte Nutzungsdaten zur Überwachung der Einhaltung der Seat-Lizenzbedingungen. Diese Daten umfassen die Anzahl gleichzeitiger Instanzen, Zeitstempel der Nutzung und Maschinenidentifikatoren. Es werden keine personenbezogenen Daten, Projektdaten oder inhaltliche Informationen erfasst.
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu überprüfen. Der End-User erklärt sich bereit, auf angemessene Anfrage des Lizenzgebers Informationen zur Nutzung der SOFTWARE bereitzustellen, um die Einhaltung der Seat-Begrenzungen zu verifizieren.
Im Falle einer Überschreitung der lizenzierten Seat-Anzahl wird der Lizenzgeber den End-User benachrichtigen und eine angemessene Frist zur Behebung der Überschreitung einräumen. Bei anhaltender Übernutzung behält sich der Lizenzgeber das Recht vor, zusätzliche Seat-Lizenzen in Rechnung zu stellen oder den Zugang zur SOFTWARE einzuschränken.
Das Education & Research Bundle ist ausschließlich für akkreditierte Bildungseinrichtungen und nicht-kommerzielle Forschungseinrichtungen bestimmt. Die Nutzung ist auf nicht-kommerzielle Bildungs- und Forschungszwecke beschränkt. Die mit dem Paket erstellten Projekte, Anwendungen oder Inhalte dürfen nicht kommerziell vertrieben oder für kommerzielle Zwecke genutzt werden. Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, den Bildungs- oder Forschungsstatus des End-Users zu überprüfen.
Der End-User darf insbesondere nicht:
Die SOFTWARE, einschließlich aller Quellcodes, kompilierten Binärdateien, Dokumentation, Grafiken, Designs und sonstigen Materialien, ist urheberrechtlich geschützt und Eigentum des Lizenzgebers. Alle Rechte, die dem End-User nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gewährt werden, sind dem Lizenzgeber vorbehalten. Der End-User erkennt an, dass die SOFTWARE wertvolles geistiges Eigentum des Lizenzgebers darstellt und verpflichtet sich, die Rechte des Lizenzgebers zu respektieren und zu schützen.
Der Lizenzgeber wird den End-User gegen Ansprüche Dritter verteidigen, die behaupten, dass die SOFTWARE die Urheberrechte, Patente oder andere geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt, und den End-User von rechtskräftig festgestellten Schadenersatzansprüchen freistellen. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die behauptete Verletzung auf Modifikationen der SOFTWARE durch den End-User, die Kombination der SOFTWARE mit nicht vom Lizenzgeber bereitgestellter Software, die Nutzung einer veralteten Version der SOFTWARE, wenn die Verletzung durch Nutzung einer aktuellen Version hätte vermieden werden können, oder die Nutzung der SOFTWARE in einer Weise zurückzuführen ist, die nicht den Bestimmungen dieser Vereinbarung entspricht.
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN" („AS IS") OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN BEREITGESTELLT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. DER LIZENZGEBER GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE FEHLERFREI ARBEITET ODER DASS ALLE FEHLER BEHOBEN WERDEN.
IN KEINEM FALL HAFTET DER LIZENZGEBER FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE, BEISPIELHAFTE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, ENTGANGENEN GEWINN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG ODER DATENVERLUST), DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN. DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS AUS DIESER VEREINBARUNG IST AUF DEN BETRAG BEGRENZT, DEN DER END-USER IN DEN LETZTEN SECHS (6) MONATEN VOR DEM SCHADENSFALL TATSÄCHLICH AN DEN LIZENZGEBER GEZAHLT HAT.
Der Lizenzgeber kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der End-User gegen wesentliche Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt und den Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mahnung behebt. Als wesentliche Verstöße gelten insbesondere die Überschreitung der lizenzierten Seat-Anzahl, die Umgehung von Lizenzschutzmechanismen und die unzulässige Weitergabe der SOFTWARE.
Der End-User kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen, indem er die Nutzung der SOFTWARE einstellt und alle Kopien der SOFTWARE von seinen Systemen entfernt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises erfolgt nur innerhalb der auf der Website oder dem jeweiligen Vertriebskanal angegebenen Rückerstattungsfrist.
Im Falle einer Rückerstattung erlöschen alle dem End-User gewährten Rechte sofort. Der End-User ist verpflichtet, alle Kopien der SOFTWARE unverzüglich zu löschen und die Löschung auf Verlangen des Lizenzgebers schriftlich zu bestätigen.
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und dem End-User in Bezug auf die SOFTWARE dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Mitteilungen und Absprachen in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung.
Der Lizenzgeber behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern. Wesentliche Änderungen werden dem End-User per E-Mail oder durch einen Hinweis auf der Website des Lizenzgebers mitgeteilt. Die fortgesetzte Nutzung der SOFTWARE nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung zu den geänderten Bedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Die SOFTWARE kann Open-Source-Komponenten enthalten, die jeweils eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Eine Liste der verwendeten Open-Source-Komponenten und deren Lizenzen ist in der Dokumentation der SOFTWARE enthalten. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Open-Source-Lizenzen und dieser Vereinbarung gelten für die betroffenen Komponenten die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen.
Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Lizenzgebers.
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